Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurs- und Ausbildungsveranstaltungen der Reinoldus Service GmbH

Stand 02.11.2023

1. Geltungsbereich

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten bundesweit für alle Kurs- und Ausbildungsangebote der Reinoldus Service GmbH, Minister-Stein-Allee 3, 44339 Dortmund, Telefon: +49 231 989 762 – 0, Fax: +49 231 586 893 91, E-Mail: ausbildung@reinoldus.de (im Folgenden „Reinoldus“ genannt.)

b. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (im Folgenden „Teilnehmer“ oder „Vertragspartner“ genannt) als auch gegenüber Unternehmern i. S. v. § 14 BGB (im Folgenden „Unternehmen“ oder „Vertragspartner“ genannt), die für ihre Mitarbeitenden betriebliche Ausbildungsveranstaltungen buchen. Gelten in diesen AGB unterschiedliche Regelungen für Verbraucher und Unternehmen, wird dies in der jeweiligen Klausel differenziert dargestellt.

c. Abweichende Bestimmungen oder AGB einer Vertragspartei erkennt Reinoldus nicht an, es sei denn, sie hat zuvor ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Anmeldung/Zustandekommen des Vertrages

a. Die Darstellung der Kurs- und Ausbildungsangebote von Reinoldus stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Veranstaltungskatalog. Veranstalter und Vertragspartner ist die Reinoldus.

b. Die Anmeldung für ein Kurs- oder Ausbildungsangebot in Präsenz kann mündlich, schriftlich, per Fax oder durch E-Mail erfolgen. Inhalt der Anmeldung kann die Anmeldung einzelner Teilnehmer oder ganzer Teilnehmergruppen sowie die Buchung einer Inhouse-Ausbildungsveranstaltung sein. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

c. Erfolgt die Anmeldung über E-Mail, Fax oder Telefon, kommt der Vertrag zustande, wenn Reinoldus die Annahme des Buchungsantrages schriftlich, in Textform (E-Mail) oder durch Übersendung einer Rechnung bestätigt hat. Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den Teilnehmer.

d. Bucht ein Unternehmen für einen oder mehrere seiner Mitarbeitenden eine betriebliche Ausbildungsveranstaltung oder eine Inhouse-Ausbildungsveranstaltung, deren Entgelte über einen Unfallversicherungsträger  Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen) abgerechnet werden sollen, muss der Anmeldung das entsprechende Formular des Unfallversicherungsträgers (inkl. ggf. erforderlicher Genehmigungen, Kostenübernahmeerkl.rungen und/oder Gutscheinen des Unfallversicherungsträgers) ausgefüllt beigelegt werden, spätestens jedoch zu Kursbeginn an Reinoldus übergeben werden.

e. Reinoldus ist berechtigt, mit der Erfüllung der übernommenen Ausbildungsverpflichtungen Dritte zu beauftragen.

f. Der Vertragsschluss steht ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung.

3. Zahlungsarten und -bedingungen

a. Für die Kurs- und Ausbildungsveranstaltungen gelten die jeweils aktuellen Preisangaben von Reinoldus, die bei der Buchung ausgewiesen werden. Die Preise sind Endpreise, das heißt, sie beinhalten eine ggf. anfallende Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe und sonstige Preisbestandteile.

b. Grundsätzlich bietet Reinoldus folgende Zahlverfahren an:

SEPA-Lastschriftverfahren

Überweisung

c. Bei Buchungen durch einen Verbraucher kann vereinbart werden, dass das Entgelt auch in der Kurs- oder Ausbildungsveranstaltung an die jeweilige Kursleitung in bar gezahlt wird.

d. Entgelte für Kurs- und Ausbildungsveranstaltungen, die von Unternehmen gebucht werden, sind sofort nach Zugang der Rechnung fällig, sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

e. Sollen Entgelte durch einen Unfallversicherungsträger übernommen und direkt zwischen Reinoldus und dem Unfallversicherungsträger abgerechnet werden, muss das Unternehmen die hierfür erforderlichen Unterlagen fristgerecht bei Reinoldus gemäß Ziffer 2d

einreichen. Liegen die Voraussetzungen für eine Abrechnung bis zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung nicht vor oder lehnt der Unfallversicherungsträger aus Gründen, die Reinoldus nicht zu vertreten hat, eine (volle) Kostenübernahme ab (z. B. wenn Teilnehmende die

vorgesehene Mindestteilnahmezeit nicht erfüllt haben), stellt Reinoldus dem Unternehmen die Zahlung der (Teil-) Entgelte in Rechnung.

4. Stornierung/Rücktritt

a. Reinoldus räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht für Kurs- bzw. Ausbildungsveranstaltungen durch Erklärung einer Stornierung ein. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag hat Reinoldus Anspruch auf eine pauschale Entschädigung nach den folgenden Bestimmungen:

b. Der Rücktritt muss gegenüber Reinoldus in Textform (z. B. per E-Mail) erklärt werden. Für den Zeitpunkt desc. Tritt die Vertragspartei bzw. der Teilnehmer innerhalb von 8 – 13 Tagen vor Beginn der Kurs- bzw. Ausbildungsveranstaltung zurück, so wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25 % des jeweiligen Entgelts für die konkrete Kurs- bzw. Ausbildungsveranstaltung fällig. Tritt er 4 – 7 Tage vor dem Beginn der Kurs- bzw. Ausbildungsveranstaltung zurück, beträgt die Bearbeitungspauschale 50 % des jeweiligen Entgelts für die konkrete Kurs-bzw. Ausbildungsveranstaltung. Vertragspartner, die noch kurzfristiger zurücktreten, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Bearbeitungspauschale wird nicht in Rechnung gestellt, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt wird.

d. Erfolgte die Buchung durch ein Unternehmen für mehrere seiner Mitarbeitenden und wird durch die Stornierung die vertraglich vereinbarte Mindestteilnehmerzahl unterschritten, bleibt die Zahlungspflicht für die Anzahl an Teilnehmern bestehen, die die Mindestteilnehmeranzahl unterschreiten. Für Mitarbeitende des Unternehmens mit einer Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger können anfallende Stornierungskosten nicht dem Unfallversicherungsträger in Rechnung gestellt werden; diese sind somit vom Unternehmen selbst zu tragen.

e. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass das Stornierungsentgelt nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

f. Die vorstehenden Regelungen über das Stornierungsentgelt geltend entsprechend, wenn der Vertragspartner die gebuchten Leistungen ohne vorherige Mitteilung nicht in Anspruch nimmt.

6. Ausschluss von Teilnehmern

a. Reinoldus behält sich vor, Teilnehmer von der Kurs- oder Ausbildungsveranstaltung auszuschließen, wenn sie durch ihr Verhalten den Ablauf der Veranstaltung in Frage stellen, stören oder in sonstiger Weise den Grundsätzen von Reinoldus zuwiderhandeln.

b. Die Zahlungsverpflichtung bleibt davon unberührt.

c. Es gilt die Hausordnung und das damit verbundene Hausrecht von Reinoldus.

7. Urheber und Nutzungsrechte an Lehrmaterialien

a. Sämtliche Elemente einer Kurs- oder Ausbildungsveranstaltung, d.h. alle Unterlagen und Materialien einschließlich Bilder, Designs, Grafiken, Fotos, Texte etc. (im Folgenden „Inhalte“) stehen im Eigentum Reinoldus und sind durch das Urheberrecht, das Markenrecht und/oder sonstige Rechte zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung von Elementen des Kurses oder ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Reinoldus (zumindest in Textform) gestattet. 

b. Sofern im Rahmen der Kurs-oder Ausbildungsveranstaltung Lehrmaterialien zur Verfügung gestellt werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Reinoldus.

8. Ausstellung von Kurs- und Teilnahmebescheinigungen

a. Ist für die Erteilung einer Kurs- und Teilnahmebescheinigung eine bestimmte Stundenanzahl vorgegeben, kann eine Kurs- und  Teilnahmebescheinigung nicht erteilt werden, wenn die maximal zulässige Anzahl an Fehlstunden überschritten wurde. Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts für die Kurs- und Ausbildungsveranstaltung bleibt hiervon unberührt.

b. Bei Verlust einer Originalbescheinigung oder einer erforderlichen Korrektur aus Gründen, die der Teilnehmer zu vertreten hat, kann dem Teilnehmer gegen ein Entgelt eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Es gilt die jeweils aktuelle Preisangabe von Reinoldus. Ersatzbescheinigungen werden grundsätzlich nur ausgestellt, wenn die besuchte Kurs- und Ausbildungsveranstaltung nicht länger als 2 Jahre zurückliegt und der genaue Kursort und das genaue Kursdatum genannt wird.

9. Höhere Gewalt

a. Führt ein Ereignis höherer Gewalt dazu, dass eine der Vertragsparteien ihre Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, wird sie der anderen Vertragspartei unverzüglich schriftlich über die Art des Ereignisses und die voraussichtlichen Auswirkungen auf ihre vertraglichen Pflichten benachrichtigen. Höhere Gewalt ist ein Ereignis, das für keine der Parteien unter Anwendung äußerster, billigerweise zu erwartender Sorgfalt vorhersehbar und vermeidbar war. Höhere Gewalt kann in diesem Sinne insbesondere folgende Ereignisse umfassen: Brand, Hochwasser, Unwetter oder Epidemien.

b. Die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei ist für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen befreit, vorausgesetzt, sie ist ihrer Informationspflicht nachgekommen. Die durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erfüllung

ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehinderte Vertragspartei wird alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt auf ihre vertraglichen Verpflichtungen soweit wie möglich zu beschränken. Nach Beendigung des Ereignisses höherer Gewalt wird die durch ein Ereignis höherer Gewalt betroffenen Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen wieder erfüllen.

c. Die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei ist für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen befreit, vorausgesetzt, sie ist ihrer Informationspflicht nachgekommen. Die durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erfüllung

ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehinderte Vertragspartei wird alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt auf ihre vertraglichen Verpflichtungen soweit wie möglich zu beschränken. Nach Beendigung des Ereignisses höherer Gewalt wird die durch ein Ereignis höherer Gewalt betroffenen Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen wieder erfüllen.

10. Haftung von Reinoldus

a. Reinoldus haftet in Fällen des Vorsatzes, arglistiger Täuschung und grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Außerdem haftet sie bei der schuldhaften Verletzung sog. Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind alle Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet sowie alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung man regelmäßig vertrauen darf. Soweit jedoch die Verletzung einer Kardinalpflicht nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führte, sind die Ansprüche auf Schadensersatz der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

b. Die Haftung von Reinoldus für die bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung bleibt unberührt. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen Reinoldus ausgeschlossen.

c. Wenn Reinoldus in dem Kursangebot Links auf Webseiten Dritter verwendet, kann sie mangels Einflusses auf die Gestaltung und Anpassung von Inhalten der verlinkten Seiten dafür keine Haftung übernehmen.

11. Gewährleistungsrechte

Die Rechte des Teilnehmers bei Sach- und Rechtsmängeln bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist.

12. Datenschutz

Reinoldus erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragszwecks und zur Durchführung der Abrechnung bzw. Zertifizierung der Kurse im Rahmen der Bestimmungen des EU-Datenschutzgesetz und ihrer Datenschutzerklärung. Nach Beendigung des Kurs- und Ausbildungsvertrages werden die personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt und nach Ablauf der einschlägigen Fristen gelöscht, soweit keine Erlaubnis zur Speicherung vorhanden ist.

13. Widerrufsrecht für Verbraucher

Wird der Ausbildungsvertag von einem Verbraucher i. S. d. § 13 BGB

geschlossen, so steht ihm unabhängig von seinem Kündigungs- und Rücktrittsrecht ein vierzehntägiges gesetzliches Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen zu. Auf dieses Widerrufsrecht wird der Verbraucher bei Vertragsschluss nochmals ausdrücklich hingewiesen.

Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns


Reinoldus Service GmbH
Minister-Stein-Allee 3
44339 Dortmund
Telefon 0231 586 893 14
Telefax 0231 586 893 91
E-Mail: ausbildung@reinoldus.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Widerrufen Sie einen Vertrag über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, so haben Sie keinen Wertersatz zu leisten.

14. Ausschluss/Erlöschen des Widerrufsrechts

a. Wird bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung eines Verbrauchers mit der Durchführung einer Kurs- oder Ausbildungsveranstaltung begonnen, so erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Vertrag vollständig erfüllt wurde.

15. Schlussbestimmungen

a. Änderungen oder Ergänzungen des Kurs- oder Ausbildungsvertrages sind nur wirksam, wenn sie in Textform (zumindest per E-Mail) vereinbart werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit dieses Formerfordernisses sind unwirksam.

b. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine angemessene Ersatzregelung zu vereinbaren, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages gewollt haben.

c. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Kommt der Kurs- oder Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmer i. S. d. § 14 BGB oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zustande, wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart.

Widerrufsformular


(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
Reinoldus Service GmbH
Minister-Stein-Allee 3
D-44339 Dortmund
E-Mail info@reinoldus.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)


Bestellt am (*)__________________ / erhalten am (*) __________________

Name des/der Verbraucher(s) _____________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s) _____________________________________________________


Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) __________________

Datum __________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Reinoldus Service GmbH

§1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop https://www.reinoldus-rettungsdienst.de .

(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

Reinoldus Service GmbH
Magnus Memmeler
Minister-Stein-Allee 3
D-44339 Dortmund
Registernummer HRB 35309
Registergericht Amtsgericht Dortmund

zustande.

(3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

1) Auswahl der gewünschten Ware
2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons „Bestellen“
3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
4) Betätigung des Buttons „zur Kasse“
5) Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ bzw. „kaufen“

Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Auftragsbestätigung“). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.

(5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter https://reinoldus-rettungsdienst.de/agb/ einsehen. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

§3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

(2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse.

(3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.

§4 Lieferung

(1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

§5 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

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§6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Reinoldus Service GmbH
Magnus Memmeler
Minister-Stein-Allee 3
D-44339 Dortmund
E-Mail info@reinoldus.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

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§7 Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An :
Reinoldus Service GmbH
Magnus Memmeler
Minister-Stein-Allee 3
D-44339 Dortmund
E-Mail info@reinoldus.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

_____________________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

__________________

Name des/der Verbraucher(s)

_____________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)

_____________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

__________________

Datum

__________________

(*) Unzutreffendes streichen.

§8 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

§9 Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

 

Stand der AGB May.2024

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